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Gesetzliche Betreuung für Erwachsene

Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann - gesetzliche Betreuung

Wie kommt es dazu?

Der SkF Aachen führt gesetzliche Betreuungen für Erwachsene durch. Diese werden beim Betreuungsgericht geführt und vom Betreuungsrichter eingerichtet.

Dies geschieht, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten alleine zu regeln. Die Gründe können in einer somatischen, psychischen Erkrankung, oder geistigen Erkrankung begründet sein (z. B. Demenz, Psychosen, Suchterkrankungen, körperliche Einschränkungen).

 

Was heißt Betreuung?

Unsere Betreuten werden in all den Bereichen begleitet, in denen sie Unterstützung wünschen und benötigen. Der Betreuungsrichter benennt die notwenigen Aufgabenkreise.

Eine Betreuung wird für einen Zeitraum von längstens sieben Jahren eingerichtet und muss vor Ablauf dieser Frist überprüft werden. 

In der Zusammenarbeit mit unseren Betreuten ist ihr Wille unser verpflichtender Leitfaden und Arbeitsauftrag. Der Austausch mit und für den Betreuten ist die Grundlage für eine vertrauenswolle und zielführende Betreuung.  Da „Leben passiert“, wird die Betreuung sehr individuell auf die einzelnen Bedürfnisse abgestimmt. 

Es gilt der Grundsatz: Soweit ein Mensch seine Angelegenheiten selbst erledigen kann, soll er dies auch weiter nach Möglichkeit tun.

 

Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern

Ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Betreuungen für Erwachsene liegt in der Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, in enger Kooperation mit den anderen Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen.

Wir führen individuell und nach Bedarf Beratungen durch und bieten darüber hinaus Gespräche auf Gruppenebene an.

Die Betreuungsvereine erstellen für jedes Jahr gemeinsam ein Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte an.

Wir beraten im Bereich der Vorsorgemöglichkeiten individuell und über Veranstaltungen.

Informationen zu diesem komplexen Bereich finden Sie auf der Internetseite der Betreuungsvereine, die in der StädteRegion zusammenarbeiten, unter www.betreuung-regio-ac.de.