Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann - gesetzliche Betreuung
Wie kommt es dazu?
Der SkF Aachen führt gesetzliche Betreuungen für Erwachsene durch. Diese werden beim Betreuungsgericht geführt und vom Vormundschaftsrichter eingerichtet.
Dies geschieht, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten alleine zu regeln. Die Gründe können in einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder auch einer Demenz liegen.
Was heißt Betreuung?
Unsere Betreuten werden in all den Bereichen begleitet, die der Vormundschaftsrichter in den Aufgabenkreisen vorgibt.
Eine Betreuung wird für einen Zeitraum von längstens sieben Jahren eingerichtet und muss vor Ablauf dieser Frist überprüft werden. Ggf. wird sie verlängert.
Unsere Betreuten leben in ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft oder einem Heim.
Wir arbeiten mit ihnen zusammen, ihre Willensäußerungen sind uns sehr wichtig. Zusätzlich nehmen wir mit sehr vielen Behörden und Einrichtungen für die Betreuten Kontakte auf und erledigen Aufgaben für oder mit den Betreuten.
Es gilt der Grundsatz: Soweit ein Mensch seine Angelegenheiten selbst erledigen kann, soll er dies auch weiter nach Möglichkeit tun.
Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern
Ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Betreuungen für Erwachsene liegt in der Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, in enger Kooperation mit den anderen Betreuungsvereinen und der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen.
Wir führen individuell und nach Bedarf Beratungen durch und bieten darüber hinaus Gespräche auf Gruppenebene an.
Die Betreuungsverbände erstellen für jedes Jahr gemeinsam ein Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte an.
Wir beraten im Bereich der Vorsorgemöglichkeiten individuell und über Veranstaltungen.
Informationen zu diesem komplexen Bereich finden Sie auf der Internetseite der Betreuungsverbände, die in der StädteRegion zusammenarbeiten, unter www.betreuung-regio-ac.de.