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Gewaltschutzgesetz

Eine Brücke zum Leben ohne Gewalt - das Gewaltschutzgesetz

Wann können Sie das Gesetz in Anspruch nehmen?

Das Gewaltschutzgesetz bildet seit dem 01.01.2002 die rechtliche Grundlage für die Wegweisung des Täters und die erleichterte Zuweisung der gemeinsamen Wohnung bei Trennung.

Sie können dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn Sie:

  • beleidigt oder erniedrigt werden
  • geschlagen oder bedroht werden
  • daran gehindert werden, das Haus zu verlassen
  • davon abgehalten werden, Ihre Familie oder Freunde zu treffen
  • zum Sex gezwungen werden
  • sich getrennt haben oder trennen wollen und Sie aufgrund dessen verfolgt, belästigt oder terrorisiert werden.

Mit diesem Gesetz werden Ihre Rechte bei häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen. Zuwiderhandlungen sind strafrechtliche Tatbestände und können mit Geld- oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Wo bietet Ihnen das Gesetz bzw. das Gericht Schutz?

Gleichzeitig bietet Ihnen das Gesetz auch außerhalb der Wohnung Schutz. Das Gericht kann Ihrem Partner verbieten:

  • die Wohnung zu betreten,
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, beim Einkauf
  • Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief, E-Mail, SMS. 

Was, wenn der gesetzliche Schutz nicht ausreicht?

Haben Sie von dem Gewaltschutzgesetz Anspruch genommen und fühlen sich weiterhin bedroht und haben Angst, so können Sie zusätzliche Versichtsmaßnahmen treffen.

Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei über Notruf 110. Die Polizei hat die Aufgabe Sie zu schützen, und kann dazu den Gewalttäter aus der Wohnung weisen.

Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen, Angst haben oder intensive Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an uns. Sie und ihre Kinder finde bei uns Schutz und Beratung.

Den vollständigen Text des Gewaltschutzgesetzes finden Sie hier:
www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewschg/htmltree.html

 

Beratung für die nächsten Schritte

Wir beraten Sie gerne umfassend, vertraulich und kostenlos bei der Klärung Ihrer Fragen und der Entscheidung über die weiteren Schritte.

Tel. 0241/470450 oder 0800-1110444 (kostenfrei im Stadtgebiet Aachen / nur aus dem Festnetz erreichbar)