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Pressemitteilung: Frauenhauskoordinierung e.V. erfreut über Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes

Frauenhauskoordinierung2
Die Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

Berlin, 14. Februar 2025. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz und sieht darin einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Mit dieser nun erfolgten Zustimmung wird ein zentraler Baustein der Istanbul-Konvention umgesetzt, die Deutschland verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu ergreifen.

 

„Das Gewalthilfegesetz schafft endlich die Grundlage für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes

Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder“, erklärt Stefanie Leich,

Vorstandsvorsitzende von FHK. „Es ist ein Meilenstein, der zeigt, dass die Politik die Dringlichkeit dieses Themas erkannt hat.“

 

Durch das Gesetz gibt es einen Rechtsanspruch auf eine kostenfreie und bedarfsgerechte  Hilfe oder Beratung für Gewaltbetroffene sowie eine gesicherte Finanzierung, an der sich der Bund beteiligt. 

 

FHK appelliert an Bund und Länder, die Umsetzung des Gesetzes konsequent voranzutreiben. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zügig in Angriff genommen wird, damit die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. “, betont Stefanie Leich. Darüber hinaus muss die kommende Bundesregierung das Thema weiterhin als Querschnittsthema begreifen und weiterhin dafür sorgen, dass alle Betroffen von geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu Hilfe und Beratung bekommen.

 

 

Medienkontakt:

Juliane Fiegler, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 163 514 2292

E-Mail: presse@frauenhauskoordinierung.de